An
Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Benita Ferrero-Waldner
Ballhausplatz 1
1010 Wien
Offener Brief
Wien, 11.7.2004
Sehr geehrte Frau Bundesminister!
Die Reaktionen der israelischen, bedauerlicherweise aber auch der US-amerikanischen Regierung auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) bezüglich des „Mauerbaues“ in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten betreffen derartig fundamentale Fragen der internationalen Beziehungen, dass die internationale Staatengemeinschaft diese nicht ohne Weiteres hinnehmen und einfach zur Tagesordnung übergehen darf. Ich erwarte daher eine klare und unmissverständliche Stellungnahme seitens der Österreichischen Bundesregierung aber auch seitens der Europäischen Union.
Diese Stellungnahme sollte nicht nur eine deutliche Zurückweisung der entsprechenden Erklärungen der israelischen und der US-amerikanischen Regierung beinhalten sondern auch die tiefe Besorgnis um eine bedenkliche „Verwilderung“ der Sitten in den internationalen Beziehungen zum Ausdruck bringen.
Besonders erwarte ich mir eindeutige Aussagen zu den folgenden Grundprinzipien, welche in den letzten Jahren nicht zuletzt auch durch einen Überhand nehmenden Unilateralismus seitens weniger Großmächte immer mehr infrage gestellt worden sind:
1. Das Völkerrecht hat als wesentlicher Grundpfeiler der internationalen Beziehungen anerkannt und respektiert zu werden, auch und besonders von Mächten, welche militärisch in der Lage sind, ihre unmittelbaren Interessen selbst durch zu setzen.
2. Im Rahmen der internationalen Beziehungen hat der Grundsatz der friedlichen Lösung von nationalen und internationalen Konflikten beachtet und mit allen Kräften durchgesetzt zu werden. Internationale Konflikte sind grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Institutionen, in erster Linie in den Vereinten Nationen, und im Rahmen der entsprechenden Konfliktregelungsmechanismen auszutragen
3. Gewalt und individueller Terror sind auf das Schärfste abzulehnen, unabhängig ob dieser von kriminellen Terrororganisationen oder von Staaten ausgeübt wird.
4. Das im Völkerrecht eindeutig verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker darf nicht als antiquierter Bestandteil der Nachkriegsordnung mehr oder minder ad acta gelegt bzw. selektiv nach jeweils „realpolitischen“ Überlegungen angewandt werden sondern ist nach wie vor als wichtiger Bestandteil des internationalen Rechtes zu betrachten und zu berücksichtigen.
Sehr geehrte Frau Bundesminister, so tragisch und bedauerlich der Anlassfall für das palästinensische Volk, dessen Recht auf Selbstbestimmung neuerlich implizit in Abrede gestellt wird, auch sein mag, so hat er eine weit darüber hinaus wirkende Bedeutung. Die Staaten der arabisch/islamischen Welt sehen sich seit geraumer Zeit von den verschiedensten Seiten her in ihrer Existenz bedroht, und ich verwende bewusst diesen dramatischen Ausdruck. Aufgrund verschiedenster von einer großen Mehrheit der Menschen in dieser Region als einseitig und ungerecht empfundenen Interventionen von Außen aber auch des seit vielen Jahrzehnten nicht gelösten israelisch-palästinensischen Konfliktes droht die Gefahr einer weiteren Eskalation, welche immer mehr Züge eines „clash’ of civilisations“ anzunehmen droht. In dieser Situation ist es nicht zuletzt auch im wohlverstandenen Interesse Europas als unmittelbarer Anrainer der Konfliktregion, klar und unmissverständlich Stellung zu nehmen. Die europäische Stellungnahme muss von Respekt und Anerkennung des Völkerrechtes und von einer klaren Ablehnung spätkolonialistischer und imperialistischer Interessen geprägt sein.
Im Sinne der Bewahrung von Frieden und Stabilität sowie der Achtung von Menschen- und Völkerrecht halte ich es für dringend notwendig, dass sich die Österreichische Bundesregierung und die Europäische Union intensiver mit den Geschehnissen in unserer südlichen Nachbarschaft befassen.
Mit vorzüglicher Hochachtung!
Fritz Edlinger
Generalsekretär
http://www.saar.at
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